§1 Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Acanta Computer Technology erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Die Angebote der Acanta Computer Technology in Preislisten und Inseraten sind freibleibend und unverbindlich. Bestelleingangsbestätigungen gelten nicht als feste Preis- oder Lieferzusagen, da sie automatisch vom System generiert werden. Bestellungen sind für die Acanta Computer Technology erst nach manueller Bearbeitung und schriftlicher Bestätigung verbindlich. Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Überschreitet ein Käufer durch eine Bestellung sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden.

§ 3 Preise

Massgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Diese werden für Lagerware zum Zeitpunkt der Bestellung fixiert. Bei Lieferengpässen sowie Besorgungen gilt der Tagespreis am Bestelltag. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Transportkosten, inkl. der gesetzlichen MwSt.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit

Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch die Acanta Computer Technology steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung der Acanta Computer Technology durch Zulieferanten und Hersteller.

§ 5 Annahmeverzug

Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann die Acanta Computer Technology die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Acanta Computer Technology ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.

§ 6 Lieferung

Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt der Acanta Computer Technology und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung anzumelden.

§ 7 Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch die Acanta Computer Technology hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.

§ 8 Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Es gelten die Garantieleistungen des Herstellers. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte, oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus. Eine Haftung für normale Abnutzung und Verschleissteile ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gegen Acanta Computer Technology stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Der Käufer ist verpflichtet allfällige Mängel unverzüglich an Acanta Computer Technology zu melden und deren Anweisungen für einen Austausch oder eine Reparatur zu befolgen. Es gelten die Garantieleistungen des Herstellers. Defekte Ware muss unabhängig des Gewichtes oder der Grösse durch den Käufer an das von Acanta Computer Technology angegebene Reparaturcenter versandt oder überbracht werden. Die Kosten und das Risiko dieses Transportes gehen zu Lasten des Käufers. Der Käufer hat kein Anrecht auf Schadenersatzansprüche oder eine Umtriebsentschädigung. Für die Dauer der Reparatur oder die Zeit bis zur Erledigung des Garantiefalls besteht kein Anspruch auf ein kostenloses Ersatzgerät. Der Hersteller kann nach seinem Ermessen und den entsprechenden Möglichkeiten eine Reparatur, ein Austauschgerät oder eine Vergütung zum Zeitwert des defekten Geräts ausrichten. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschliesslich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände. Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindliche Daten durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können.

§ 9 Retouren

Umtausch oder Rücknahme von Ware ist nur in Ausnahmefällen und mit dem vorgängig vereinbarten Einverständnis der Acanta Computer Technology mit ausgefülltem Reparaturformular sowie einer Kopie der Rechnung, mit der das Gerät geliefert wurde, möglich. Die Retouren müssen komplett, in Originalverpackung, verkaufsfähig und zu Lasten des Kunden an das von uns angegebene Retourencenter eingesandt oder angeliefert werden. Es wird eine Umtriebsentschädigung von Fr. 50.-- verrechnet. Retouren werden nur mit entsprechender Retourenbestätigung, welche per Mail angefordert werden kann, zurückgenommen. Der Entscheid über eine Rücknahme ist im Ermessen von Acanta Computer Technology und des entsprechenden Herstellers oder Lieferanten.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Acanta Computer Technology.

§ 11 Zahlung

Die Rechnungen sind im Voraus per Bank- oder Postüberweisung oder Bar rein netto zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per Paketpost, Spedition oder eigenem Fahrzeug, ausser es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 10 % zu berechnen. Während der Dauer des Verzuges ist die Acanta Computer Technology auch jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadensersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.

§ 12 Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt.

§ 13 Urheberrechte / Software-Gewährleistung

Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zum einmaligen Wiederverkauf bzw. zum eigenen Gebrauch überlassen, d.h. er darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. Software ist von sämtlichen Garantiebestimmungen auf Formularen ausgenommen. Es gelten ausschliesslich die Bestimmungen des Lizenzvertrages des Herstellers.

§ 14 Datenschutz

Die Acanta Computer Technology ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

§ 15 Gerichtsstand

Wädenswil ist ausschliesslich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.

Wädenswil, Januar 2021